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Bürgergeld für einen Monat - Kostenübernahme von Heizkosten (u.a.) durch Jobcenter

Wenn Mieter eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Antrag kann einfach und bequem von zu Hause aus gestellt werden. Der Mieter braucht den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die offene Forderung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch muss der Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Das heißt, dass bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 der Antrag noch bis April 2023 gestellt werden kann.

Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Bei der Prüfung, ob der Anspruch auf Bürgergeld für einen Monat besteht, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann aus den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachgelesen (Hinweis Nr.4) werden. Auch zum Vermögen muss Auskunft geben werden. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.jobcenter-slf-ru.de/geld/heiz-und-energiekosten.html